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Alter Markt - Der Wettbewerb

Zweiter Teil des dreiteiligen Beitrages des Landesamtes für Denkmalpflege in Schleswig-Holstein:

Marktplatz mit Pavillons und Kirchturm
Symbolbild: Marktplatz mit Pavillons und Kirchturm

„Zur Segelolympiade der Welt zeigen, welcher Wille zur Neugestaltung die Stadt belebt …“

Die Bebauung des Kieler Marktplatzes von 1972* von Astrid Hansen und Heiko K. L. Schulze

Der städtebauliche Wettbewerb 1964 und die Folgen

Der heutigen Bebauung (Abb. 29) ist 1964 ein zweiter, diesmal Internationaler Städtebaulicher Ideenwettbewerb für den Bereich Altstadt– Schlossgarten Kiel vorausgegangen. Sein Ziel war es, „Entwürfe zu erlangen, welche die besonderen inneren Zusammenhänge des Wettbewerbsgebietes und die darin liegenden städtebaulichen Möglichkeiten zu möglichst vollkommener und überzeugender Lösung zu bringen. Das Wettbewerbsgebiet bildet als verbindendes Glied zwischen Geschäftsstadt und Kulturzentrum [Schloß, Kieler Kunsthalle], Universität und Fördelandschaft sozusagen Krönung und Abschluß der Stadt nach dem Kriege in diesem zentralen Bereich.“(37) Zukünftig sollte der Alte Markt, „heute Endpunkt der Holstenstraße“ in den Fußgängerbereich mit einbezogen werden und das „chaotische Platzbild“ ein Ende finden. „Es ist zu untersuchen, mit welchen Mitteln dieser Mangel behoben werden kann, wie der Raum in Ordnung gebracht wird, in seiner Wirkung verbessert werden kann, gegebenenfalls auch durch auf der Platzfläche zu errichtende Bauten und andere Gestaltungselemente. Die vorhandene Bedürfnisanstalt muß erhalten bleiben und mit ihren Zugängen in die Gesamtplanung des Marktes eingefügt werden. Die vorgeschlagene städtebauliche Lösung soll die räumliche Beziehung über den Markt in die Schloßstraße und zum Schloß mit seinem geräumigen Vorplatz nicht abschwächen oder verwischen.“(38) Die Ausschreibung verlangte – nicht nur wegen des Alten Marktes – eine Zusammenarbeit zwischen Architekt und Gartenarchitekt.

Der insgesamt außerordentlich eng formulierte Ausschreibungstext führte schon im Vorfeld des Wettbewerbs zu Unstimmigkeiten.(39) In Folge dessen wurden lediglich 65 Arbeiten eingereicht, obwohl insgesamt 201 interessierte Büros die Wettbewerbsunterlagen zugesandt bekommen hatten und weitere Interessenten sogar abgewiesen werden mussten, da die Stadt lediglich 200 Unterlagen vorbereitet hatte. Auch der Wunsch nach einer regen Teilnahme aus dem Ausland – insbesondere der skandinavischen Länder – erfüllte sich nicht. Keines der vielen Büros, die sich interessiert hatten, sandte später einen Entwurf ein.(40)

Insgesamt 59 Arbeiten wurden schließlich im Wettbewerb zugelassen. Die Jury vergab fünf Preise, drei Entwürfe wurden zum Ankauf vorgesehen und nochmals drei Entwürfe als Sonderankäufe empfohlen. Die Prüfung und Bewertung der Entwürfe ergab, dass gerade die Büros, die sich über den Ausschreibungstext hinweg gesetzt hatten, die besten Ergebnisse zeigten. „Die vom Preisgericht an die 1., 2. und 4. Stelle gesetzten Arbeiten mußten von der Prämierung ausgeschlossen werden, weil sie in wesentlichen Punkten – über deren sachliche Angreifbarkeit kein Zweifel besteht – nicht der Ausschreibung entsprachen. Dadurch rückten die an die 3., 5. und 6. Stelle gesetzten Arbeiten auf die ersten drei Plätze vor.“(41)

Das hochkarätig besetzte Preisgericht konnte aufgrund der Richtlinien nur zu diesem, für alle unbefriedigendem Wettbewerbsergebnis kommen. Eigentlich wäre der 1. Preis an das Büro Otto Schnittger (Mitarbeiter: Horst von Bassewitz, Volkwin Marg und Meinhard von Gerkan, Ulrich Sieler und Annemarie Grocholl) gegangen, den 2. Preis sollte das Büro Weidling & Kettner in Zusammenarbeit mit Klaus Peter Käding erhalten. Schnittgers Entwurf zeichnete sich vor allem durch die Idee aus, die Bebauung entlang der Schloßstraße zur Nikolaikirche hin zu verlängern und auf diese Weise an die Persianischen Häuser (allerdings an anderer Stelle) zu erinnern.

Weidling und Kettner sahen eine Bebauung über den Resten des Alten Rathauses und eine Art „Randbebauung“ – ebenfalls nicht an der Stelle der Persianischen Häuser – zur Nikolaikirche vor. Bei beiden Vorschlägen war der Weg von der Holstenstraße zur Schloßstraße entlang der Nikolaikirche verbaut worden. In jedem Fall machte das Ergebnis deutlich, dass eine Randbebauung in Anlehnung an die historische Situation der richtige Weg zu sein schien.

Über die Architektur machte der Wettbewerb jedoch kaum eine Aussage. Die Stadt, die nach dem Wettbewerb zu überlegen hatte, inwieweit sie bereit war, ihre Vorstellungen zu revidieren, hatte vom Preisgericht folgende Empfehlung mit auf den Weg bekommen:

„a) Der Raum Markt – Nikolaikirche bedarf vor allem einer städtebaulich-architektonischen Schließung der Lücke im Nordosten. Vorschläge im Wettbewerb, die sich an die früheren Gegebenheiten (Persianische Häuser) anlehnen, geben in heutigen Architekturformen bemerkenswerte Anregungen, die nach Auffassung des Preisgerichts auch realisierbar sind. Die Traufhöhe von Baukörpern vor der Nordwestfront der Nikolaikirche sollte einerseits nicht die Traufhöhe der Kirche selbst überschreiten, andererseits hoch genug sein, um das optische Einwirken des hohen Speicherbaus (Sartorispeicher) am Wall in den Marktraum zu verhindern.

b) Es wird besonderer Prüfung bedürfen, ob unter Annahme einer im Sinne von a) erfolgten Schließung der Nordostlücke im Raum des Marktplatzes eine weitere Neugestaltung wirkungsvoller durch einen im Süden des Platzes zu errichtenden etwa zweigeschossigen Baukörper an Stelle des alten Rathauses zu erreichen ist oder durch einen etwa zweigeschossigen Baukörper auf der Westseite des Marktes. In beiden Fällen sind klar umgrenzte Baukörper mit rechtwinkligem Grundriß winkel- und hakenförmigen Grundrissen gegenüber zu bevorzugen.

c) Da auf längere Sicht mit einer strukturell oder wirtschaftlich verursachten Umgestaltung der bestehenden Gebäude auf den drei Seiten des Marktplatzes gerechnet werden darf und die Nikolaikirche als das Stadtbild prägende Bauwerk auch in Zukunft diesen Raum bestimmen soll, wird empfohlen, Vorsorge dafür zu treffen, daß nach und nach nicht nur eine maßstäblich notwendige Höhenbegrenzung der Gebäude auf drei Geschosse, sondern auch eine architektonisch wirksame vertikale Gliederung erreicht wird. Sie sollte den alten Rhythmus aufnehmen, der durch die früheren Parzellen und Gebäudegrößen gegeben und bestimmend war.“(42)

Im Ergebnis war der zweite Wettbewerb, der sich mit dem Kieler Markt beschäftigte, insoweit gescheitert, als dass man den 1. Preis nicht realisieren wollte und die Sonderankäufe nicht realisieren konnte. Die Stadt aber hatte nun immerhin von einem international besetzten Preisgericht Empfehlungen erhalten, wie an dieser empfindlichen Stelle eine Stadtreparatur mit modernen Mittel aussehen könnte.

Die Planung wird in private Hände gelegt

Nachdem die Bebauung am Kieler Markt auch in den kommenden Jahren keine Fortschritte machte, übernahm mit Blick auf die Olympischen Spiele 1972 und der ausdrücklichen Zustimmung der Stadt die „Grundstücksgesellschaft Handelshof Alter Markt mbH & Co. Kommanditgesellschaft“ als Bauherr die Verantwortung. 1969 trat man mit einem ersten Entwurf, der zum Teil sechsgeschossige und damit sehr hohe Pavillons nach einem Entwurf von Wilhelm Neveling vorsah, an die Öffentlichkeit. (43) Fortan wurde der Bebauungsvorschlag nicht nur von Fachleuten und Institutionen, sondern öffentlich – vor allem in den Kieler Nachrichten – diskutiert. Hier wurden negative wie positive Stellungnahmen zur Bebauung veröffentlicht. Unter der Überschrift „Die gute Stube der Stadt will man zubauen“ hieß es, „der moderne Städtebau sucht Weiträumigkeit, breite Straßen, Entlüftungsschneisen, Plätze und Grünanlagen, um überall Licht und Luft an die Häuser heranzulassen. Die Bombenschäden gaben die einmalige Gelegenheit, in den deutschen Städten, dort wo dies bisher nicht möglich war, große Durchbrüche zu schaffen. Auch Kiel profitierte, dank eines sehr tüchtigen Stadtbaumeisters, von dieser Sachlage. Jetzt aber will man genau das Gegenteil tun, einen Patz, den man schaffen müßte, wenn er nicht schon vorhanden wäre und über dessen vorzügliche Anlage man sich freuen sollte, seit Jahrhunderten die „gute Stube“ der Stadt, will man zubauen.“ Dabei bezog man sich vermeintlich auf die Zeit vor der Entstehung der Persianischen Häuser im 17. Jahrhundert, deren Erbauung man für einen, auf Grund der architektonischen Qualität, verzeihbaren Fehler hielt. „Allerdings erscheinen sie [die Persianischen Häuser] als architektonische Prachtstücke gegenüber den Monstrositäten, die man uns jetzt dorthin stellen will. […] Da zwei Fußgängerstraßen auf den alten Markt münden, erscheint es doch als selbstverständlich, daß der Platz in ihre Plattenbelegung mit einbezogen wird. Jeder Aufbau auf ihm müßte verschwinden und ein wirklicher geschlossener Versammlungsraum (etwa zum Holstenbummel oder für andere Feste daraus werden. […] Dem Nutzen der Allgemeinheit – und nicht einiger weniger – würde es dienen, wenn unter dem Plattenbelag des Marktes eine so dringend benötigte Tiefgarage angelegt würde, die auch als Schutzraum auszubauen wäre.“(44)

Dieser negativen – und zum Teil falschen – Betrachtung der historischen, gegenwärtigen und zukünftigen Gestaltung des Marktes, standen positive Stimmen gegenüber, die in der Bebauung eine begrüßenswerte Fortsetzung der historischen Gegebenheit sah: „Wenn es heute also moderne Stein-Glas-Bauteile ermöglichen, mit verschieden hohen, transparenten, sechseckigen Minigebäuden – und nicht Monstrositäten – eine Auflockerung der starren Häuserfronten am Markt zu bewirken und damit zu seiner Erhöhung der Attraktivität zu führen, so sollte man diese Idee begrüßen und mit weiteren positiven Zuschriften dazu beitragen, diese Idee zu verwirklichen. Eine gute Stube wirkt erst durch ihr dekoratives Mobiliar.“(45)

Die Grundstücksgesellschaft wollte „den Markt zum belebten Anziehungspunkt für Einheimische und Fremde […] machen und nicht den gegenwärtigen Zustand durch ein paar übliche Schönheitskorrekturen, z.B. eine abwechslungsreiche Bepflasterung, […] verbessern. Der Auftrag an den Architekten lautete daher, einen lebendigen Markt zu schaffen, wo statt der parkenden Autos die Menschen den Platz füllen, wo sie von geschützten Ruheplätzen aus vielfältiges Treiben beobachten können. […] Eine künstlerische Plastik oder ein gestalteter Brunnen, Blumenbeete, Ruheplätze, Durchblicke so vom Marktkern auf die Nikolaikirche und zu Barlachs „Geistkämpfer“ in der Pfeilernische der Nordwestecke soll einen Raum schaffen, der zur Segelolympiade der Welt zeigt, welcher Wille zur Neugestaltung die Stadt belebt.“(46)

Der überarbeitete Entwurf Wilhelm Nevelings

Aufgrund der anhaltenden Kritik ließ die Grundstücksgesellschaft im Oktober 1969 die Pläne durch Wilhelm Neveling noch einmal ändern, mit dem Hinweis, dass eine originalgetreue Kopie der alten Bebauung – auch diese wurde in einigen Kreisen inzwischen diskutiert – nicht in Betracht käme. „Nachgemachte“ Historie wäre unglaubwürdig. So entschieden sich die Auftraggeber für eine Bebauung, die den Geist der Zeit repräsentieren sollte. „Dabei waren wir uns im Klaren, daß zu moderner Gestaltung Mut gehört und daß sie Kritik provoziert. Bei der Größe, so hieß es, wurde von der des alten Rathauses und der der Persianischen Häuser ausgegangen. Daß der Entwurf des Architekten das größenmäßig überschritt, entsprang seinem Wunsch, den Markt noch enger zu fassen“. „Das“, so wurde gesagt, „fand auch in Kreisen der Gesellschafter heftigen Widerstand. […] Der jetzt erteilte Auftrag, diesen ersten Vorentwurf [den die Öffentlichkeit heftig diskutiert hatte] zu überarbeiten, schließt ein, daß die Marktsenke und die verschiedenen Etagen wegfallen und der Fußgängerstrom „logischer“ verläuft, aber auch die Formen der Häuser vereinfacht werden.“(47)

Bereits im November wurde die überarbeitete Planung der Öffentlichkeit vorgestellt und es war dies die Planung, die weitgehend schließlich zur Ausführung gelangte (Abb. 30–35, 47). In den Kieler Nachrichten erläuterte Neveling sein Konzept: „[…] die etwa an Stelle der früheren Persianischen Häuser vorgesehenen Neubauten sind nun vier Meter niedriger als geplant […] das Motiv der Steigerung zur Kirche hin betonend. In den Sechseckbauten kehrt in der Dachgestaltung die alte Giebelform der Persianischen Häuser wieder, ja selbst in den Maßen der Dachgliederung hält man sich an die alten Vorbilder.“ Und ausdrücklich betonte Neveling die städtebauliche Kontinuität seines Entwurfes, etwa wenn es um die Diagonale über den Markt zur Dänischen Straße hin ging (vgl. Abb. 51).

Man versprach sich durch die Bebauung des Marktes und dessen Nutzung nicht nur mit Geschäften, sondern auch Restaurants und Cafés eine Belebung vor allem in den Abendstunden: „Die Lichtfülle des Cafés […] wird abends für den von Süden die Holstenstraße heraufkommenden Passantenstrom ein „strahlendes Ziel“ darstellen, wo sich heute nur ein dunkler Markt auftut.“ (Abb. 36) Keiner der Pavillons sollte eine Rückfront erhalten, stattdessen sollten mit Sorgfalt die Materialien ausgewählt werden (Abb. 37–45). „Dunkle Flächen schweben ihm vor, die sich „harmonisch“ dem Mauerwerk der Kirche anpassen und den Markt für den Betrachter zu einem Erlebnis“ werden lassen.(48)

Reaktionen auf die geplante Bebauung und Kritik

Schon am 18. November 1969 äußerte sich Landeskonservator Beseler zur Planung Nevelings gegenüber der Stadt, zunächst mit dem Hinweis, dass im Falle einer jeden Bebauung des Marktes der Umgebungsschutz der Nikolaikirche zu berücksichtigen sei. „Ob der Markt bebaut werden soll, wird seitens des Landesamtes für Denkmalpflege als politische Entscheidung angesehen. Wenn es nach dem Urteil des Magistrats mit dem Gemeinwohl vereinbar ist, daß – ggf. auch für private Zwecke – eine Bebauung stattfindet, dann wird der Landeskonservator keine Bedenken erheben, da 1. seit der Stadtgründung kirchlicher und bürgerlicher Bezirk stets durch Baukörper voneinander getrennt waren, 2. […] die Freilegung der Umgebung von Monumentalbauten sich als schwere Beeinträchtigung der ihres städtebaulichen Maßstabes beraubten Großbauten erwiesen hat, und 3. kritisch gesehen der Markt niemals ein Ort der Ruhe sondern vitaler Begegnung war.“ Für die Bebauung des Marktes forderte er jedoch Fingerspitzengefühl ein und mahnte die Stadt, den demokratischen und progressiven Weg des Wettbewerbs zu gehen.(49)

Auch der Landeswettbewerbsausschuss Schleswig- Holstein hatte in der Presse eine öffentliche Anfrage an die Stadt Kiel hinsichtlich der Ausschreibung eines Wettbewerbes gerichtet. Stadtbaurat Kulenkampff antwortete 1970 in der Bauwelt darauf, dass die Stadt keinen weiteren Wettbewerb ausloben könne und wolle, zumal sie auch nicht mehr Bauherr am Alten Markt sei. „Wir haben ein Verfahren ohne einen dritten Wettbewerb gewählt – nicht um vermeidbaren Aufwand zu sparen, sondern weil wir die Gestaltung nicht aus der öffentlichen Diskussion, in der die vorliegenden Pläne entwickelt wurden, in ein geschlossenes Preisgericht legen wollten.“ Ausdrücklich verwies Kulenkampff noch einmal auf die Tatsache, dass der Entwurf Nevelings allen Empfehlungen des Preisgerichtes von 1964 gerecht würde, mit Ausnahme der Grundrisse, da es sich nicht um rechtwinklige Bauten handele. „[…] das geplante Volumen und die Lage der Gebäude widersprechen dem Ergebnis des Wettbewerbs nicht.“(50) Die Architektenkammer aber beharrte darauf, dass die Stadt sich „als Träger der Bauleitplanung die Interessen einer kleinen Wirtschaftsgruppe zu eigen gemacht“ habe.(51)

Seitens der Stadt – die sich von der Verantwortung, den Markt neu zu gestalten, entbunden hatte – zeigte man sich mit den überarbeiteten Plänen Nevelings zufrieden und lobte sie ausdrücklich.(52) Auch der Kieler Beirat für Stadtgestaltung begrüßte die Pläne – insbesondere was die Platzgestaltung von Günther Schulze und Max Sauk betraf – und empfahl sie als Grundlage der weiteren Bearbeitung. Besonders positiv wurden die Materialwahl, die runde Erhebung in der Platzmitte – der sog. „Knubbel“ – und die vorgeschlagene Lampen- und Lichtgestaltung in der Umgebung der Kirche beurteilt.(53)

Landeskonservator Beseler und die Architektenkammer bemühten sich in den folgenden Monaten weiter darum, die Bebauung des Alten Marktes durch Neveling zu verhindern und forderten unermüdlich einen dritten Wettbewerb ein.(54) Es war vor allem die Privatisierung des Bauvorhabens, die diese vehemente Kritik auslöste, entzog man doch dadurch diese zentrale Bauaufgabe der Kieler Architektenschaft. Beselers fachliche Kritik konzentrierte sich schließlich auf die „wannenförmige Absenkung der Mitte und die damit im inneren Zusammenhang stehende Umfassung durch einzelne sechseckige Punktbauten. Diese Maßnahme funktioniere den Markt in einer Weise um, die zu einer Sinnverwandlung führe und über das Maß einer behutsamen Adaption der Vergangenheit durch die Gegenwart hinausgehe. Darüber hinaus werde die Wirkung der blockhaften Nikolaikirche durch die nervöse Unruhe der geplanten Baukörpergruppierung entscheidend beeinträchtigt.“ Zur Untermauerung seiner Kritik forderte auch er stets den Wettbewerb ein. In einem Schreiben vom 9. Dezember 1969 verweist er auf die Notwendigkeit dessen, schon allein weil, „im Sinne einer praktizierten Demokratie“ den Gremien „Alternativlösungen“ anzubieten seien.(55)

Eine Alternative, die nicht wirklich eine war, bot schließlich Oberbaurat i.R. Paul Schnoor an. Sein Entwurf sah anstelle der verlorenen Persianischen Häuser einen „einfachen rechteckigen Baukörper“ in traditioneller Formensprache vor, „der den hier ‚fliehenden‘ Raum auffängt und das Raumgebilde Markt wieder schließt. Und dies Gebäude, das ist mein ganz konkreter Vorschlag, sollte ein ‚Haus der Stadt Kiel‘ oder eine ‚Halle der Tradition‘ sein, ein Haus von stattlichem Maßstab […].“ Als Verlängerung der Dänischen Straße entlang der Nordwestseite des Marktes schlug Schnoor eine überdachte moderne Ladenpassage vor, ansonsten plädierte er für einen freien Platz über einer Tiefgarage. Auch Schnoor war wie selbstverständlich gegen die privatwirtschaftliche Bebauung. Gegen seine Planung wiederum wandte sich der Altmeister Ernst Prinz, der zwar eine Neubebauung an Stelle der Persianischen Häuser für geeignet hielt, jedoch für einen freien Platz mit einzelnen gut aufgestellten Glasvitrinen und einigen steinernen Bänken ohne Rückenlehne eintrat. „Keine Grünanlage – wir wollen keinen Schrebergarten mitten in der Stadt.“(56)

Nachdem die Stadt den B-Plan 1970 verabschiedet hatte, sah sich das Landesamt für Denkmalpflege in seiner erneuten Stellungnahme außer Stande, als Träger öffentlicher Belange den Bebauungsplan zu befürworten. Beseler schrieb, er sehe sich „nicht in der Lage, Entwurf und Verfahren angesichts der zu erwartenden Kritik in der Fachpresse zu verteidigen.“ (57) Zuvor hatte Beseler ausführlich dargelegt, dass seiner Meinung nach die Planung einen Markt im Markte schaffe. „Im Gegensatz zu den beiden zugrundegegangenen strengen, platzbegrenzenden Baugruppen [altes Rathaus und Persianische Häuser] wird nunmehr eine polygonale Vertiefung geschaffen, um die unregelmäßig sechs vorwiegend hexagonalen Baukörper locker gruppiert sind: ein nervöses, malerisches Ensemble verstellt den Platz. […] Der entscheidende Eindruck der gotischen Nikolaikirche ist der der gelassener Ruhe. Dem Baukörper ist eine kleinteilige, untergeordnete Abschirmung durch Bauten zum Markt hin angemessen, nicht dagegen die vorgesehene Überinstrumentierung. Dies muß als wesentliche Beeinträchtigung des Baudenkmals gesehen werden.“ Zudem bemängelte Beseler die geplante Intimität des Platzes und gleichzeitige Addition stereometrischer Baukörper. Auch sei zu befürchten, dass hier zukünftig eine kommerzielle Nutzung geplant sei. „Die bisher uneingeschränkte Öffentlichkeit des Platzes ist stark eingeengt. Es stellt sich die Frage, ob damit nicht die Öffentlichkeitsvorstellungen zugunsten privatwirtschaftlicher Interessen in ganz ungewöhnlicher Weise zurückgedrängt werden. Moderne städtebauliche Kommunikationsüberlegungen wie Diskussionsforum, öffentliche Lesehalle, Jugendzentrum, permanente Kunstausstellung, Volkshochschulangebot oder öffentliche Gesellschaftsräume sind nicht vorgesehen.“(58)

Auch die Architektenkammer Schleswig-Holstein äußerte in ihrer Stellungnahme erneut Anregungen und Bedenken. Angeblich nähmen der B-Plan und die zukünftige Bebauung keine Rücksicht auf die historische Stadtgestalt, vielmehr werde „die vom rechten Winkel abweichende zweckmäßige Grundgestalt des Marktes […] durch die neue Planung unverstanden, weil ohne Bezug auf die immer noch vorhandene Stadtgestalt mit ihren den Markt bildenden Straßenzügen, als Leitmotiv einer nur formalen Entscheidung für die Baukörper übernommen, obwohl die Schiefwinkligkeit der Platzwände früher wie heute dem Markt keine einprägsame Wirkung verleiht. Damit erscheint die baukörperliche Modellierung der geplanten Bebauung nur als eine bezugslose Formspielerei, deren mehrfache Wiederholung im Raum des Marktes fremd wirkt.“ Die Kritik wandte sich auch gegen die Bauten: „Nach den Äußerungen des Architekten sollen die ohnedies schon anspruchsvollen Formen durch wertvolle Materialien verschönt werden. „Dunkle Flächen, die wie Bronze oder Meißner Porzellan wirken müssen“ schweben dem Architekten vor. Die sich darin äußernde Diskrepanz und äußerer Gestaltung, der prätentiöse Anspruch der geplanten Bauten, der unserer Zeit selbst für repräsentative Programminhalte wohl kaum noch angemessen erscheint, zeigt besonders deutlich die Schwäche der vorgelegten Planung.“(59) Das dürfte Seltenheitswert haben, dass sich eine Architektenkammer dezidiert gegen qualitätvolle Architektur ausspricht. Doch steht in dieser Stellungnahme tatsächlich auch weniger die Architektur im Vordergrund als die Tatsache der Privatisierung des öffentlichen Raumes „Kieler Markt“. Damals – wie heute – war die Privatisierung des öffentlichen Raumes ein wichtiges Thema in der gesellschaftspolitischen Diskussion über die Zukunft der Städte.(60) Es geht, dies wird insbesondere in den Stellungnahmen Beselers, die immer mehr eine politische Positionierung beinhalteten, deutlich, um den zunehmenden Rückzug des öffentlichen Bauherrn aus dem öffentlichen Raum, was nicht nur eine veränderte Nutzung desselben, sondern auch einen veränderten Umgang mit diesem zur Folge haben kann und hat. Denn privatisierter „öffentlicher Raum“ ist de facto nicht öffentlich

Der „Bund Deutscher Architekten“ (BDA), der den Entwurf Nevelings nicht kommentierte, schrieb damals an die Kieler Nachrichten: „Unsere demokratische Grundordnung wird im Bereich des Planens nur in begrenztem Umfang praktiziert, sie wird aber durch Veröffentlichungspflicht und Einspruchsrecht ausreichend sichergestellt. Das genügt aber nicht bei Planungen, die wie der alte Markt zum öffentlichen Bereich gehören und derart im allgemeinen Interesse liegen. Die Diskussion um einen fertig ausgearbeiteten Vorschlag – sei er gut oder schlecht – entspricht nicht demokratischem Wesen.“(61)

Die Stadt Kiel hatte die geäußerten Bedenken und Einwände gegenüber dem B-Plan nicht berücksichtig. Zur Stellungnahme Hartwig Beselers wurde argumentiert, seine Ausführungen brächten „keine sachliche und aus der Baugeschichte des Kieler Marktes und seiner Umgebung einschl. der Rosenstraße begründeten Argumente, die gegen die Festsetzung des Bebauungsplanes sprechen.“ Die Stadt sah in der Planung sowohl eine konsequente, geschichtlich belegte kommerzielle Nutzung als auch eine überlegte „maßstäbliche Beziehung“ zwischen Markt und Kirche. Im übrigen – und es erstaunt, dass Beseler dies hartnäckig nicht erkennen wollte – ist die Bebauung des Marktes tatsächliche eine Art Stadtreparatur, wie sie in jenen Jahren des „abschließenden“ Wiederaufbaus nur selten zu finden ist. So erstaunt es auch, dass Beseler das Kieler Marktplatzvorhaben mit damals aktuellen Projekten in Frankfurt und Bonn vergleicht, die eben nicht den Weg der Reparatur nach der Zerstörung gingen. Mit Schreiben vom 1. Juni 1970 wird Landeskonservator Beseler vom Innenministerium des Landes über die Genehmigung des B-Planes Nr. 381 in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus, heißt es in dem Begleitschreiben, würde man es begrüßen, „wenn Sie unbeschadet Ihrer grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung der Stadt Kiel sich für die Lösung architektonischer und gestalterischer Fragen in der Umgebung der Nikolai-Kirche konstruktiv einsetzen könnten.“ Dies ist insoweit von Relevanz, da die Genehmigung des B-Plans folgenden Hinweis enthält: „Um eine bestmögliche Lösung im Rahmen des Bebauungsplanes zu erzielen, wären die Baumassen noch weiter zu reduzieren und auf stadtkünstlerische Beziehungen insbesondere der Nicolaikirche, die dominierend bleiben muß, durch Beruhigung und Bescheidenheit der Formen abzustimmen. [….] In Fragen des Materials, der Farbe und bestimmender Details der Bauten und der Platzgestaltung selbst, insbesondere an der Nicolaikirche, empfehle ich, den Landeskonservator zu beteiligen.“ (62) Beseler, der noch ein Normenkontrollverfahren gegen die Stadt Kiel in Erwägung zog, nahm zwar an Besprechungen zur Gestaltung des Alten Marktes teil, allerdings mit dem Hinweis, dass er „jegliche Mitverantwortung für die Lösung Neveling“ ablehne und sich das „denkmalpflegerische Interesse auf die unmittelbare Nachbarschaft für [die] Nikolaikirche und das Gewölbe des Alten Rathauses“ beschränke. (63)

Weiterlesen: 3.Teil: Alter Markt - Die Realisierung